Bultmann Partnerschaft | Rechtsanwalt | Fachanwalt Bankrecht Kapitalmarktrecht | Berlin

 

RA Stephan J. Bultmann ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2010 ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahre 2011 hat er den Fachanwaltskurs "Arbeitsrecht" absolviert. RA Bultmann war 13 Jahre in einer deutschen Großkanzlei - davon sieben Jahre als Partner - tätig und hat umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen des Bank- und Kapitalmarktsrechts, Genossenschafts- und Arbeitsrechts sowie des Immobilien- und Forstwirtschaftsrechts erworben.

Stephan J. Bultmann studierte Rechtswissenschaft in Berlin und Hamburg und war während des Referendariats von 1993 bis 1995 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Energierecht der Universität Hannover. Nach dem 2. Staatsexamen 1995 war Stephan J. Bultmann zunächst in der Wirtschaft tätig, von 1995 bis 1996 in der Rechtsabteilung einer Landesentwicklungsgesellschaft (Immobiliendezernat) und von 1996 bis 1998 Syndikusanwalt in der Rechtsabteilung einer auf Immobilienfinanzierungen spezialisierten Genossenschaftsbank. Von 1999 bis 2012 war er in der Großkanzlei SNP tätig, seit 2006 dort als Partner. Seit 1. Oktober 2012 setzt RA Stephan J. Bultmann seine anwaltliche Tätigkeit zusammen mit StB Hans-Jürgen Bultmann in der Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei BPS Bultmann Partnerschaft fort. Im Jahr 2020 ist WP*/StB Dietmar Hölscher der BPS Bultmann Partnerschaft beigetreten. 

Stephan J. Bultmann berät und vertritt Banken, insbesondere Genossenschaftsbanken, und Finanzdienstleister in allen Rechtsformen (der AG, GmbH und einzelkaufmännische Unternehmen) in Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Schwerpunkte der Tätigkeit bilden vor allem das Kapitalanlagerecht, Immobilienfinanzierungen und das Privat- und Firmenkundengeschäft einschließlich der notwendigen Prozessführungen.

Darüber hinaus berät und vertritt Stephan J. Bultmann Immobiliengesellschaften, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, vor allem genossenschaftlicher Rechtsform, in immobilienrechtlicher Hinsicht sowie in Fragen des WEG-Rechts. Einen Schwerpunkt bildet die Beratung von Investoren, Wohnungsunternehmen und Heimbetreibern „rund um die Seniorenimmobilie“ bei der Vertragsgestaltung (Service-Wohnen, Betrieb von Heimen etc.).

Seit vielen Jahren bildet die genossenschaftsrechtliche Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten genossenschaftlicher Unternehmen unterschiedlicher Branchen einen Tätigkeitsschwerpunkt von Stephan J. Bultmann. Überwiegend handelt es sich um Genossenschaftsbanken und Wohnungsgenossenschaften. RA Bultmann übernimmt auch hier die notwendige Prozessführung.

Rechtliche Beratung und Prozessführung für die öffentliche Verwaltung runden das Tätigkeitsfeld von Stephan J. Bultmann ab, in diesem Bereich bilden immobilien- und vertragsrechtliche Aufgaben für die Forst- und Holzwirtschaft einen Schwerpunkt.

In Vorträgen und Schulungen gibt RA Stephan J. Bultmann praktische Hinweise und Tipps aus der langjährigen anwaltlichen Erfahrung. Vorträge und Schulungen werden auch inhouse beim Mandanten durchgeführt; im Untermenü Veranstaltungen / Schulungen ist ein Überblick über gehaltene Vorträge und durchgeführte Schulungen enthalten. RA Bultmann ist seit mehr als 10 Jahren Dozent an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg (LaköV) und führt dort Lehrveranstaltungen und Übungen in den Bereichen Zivilrecht, öffentliches Dienstrecht, Arbeits- und Tarifvertragsrecht sowie Personalvertretungsrecht, Verwaltungs- und Staatshaftungsrecht für Mitarbeiter der Landesverwaltung mit Aufgaben des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes durch. Er ist als Dozent auch Mitglied der Bewertungskommission für den Qualifizierungslehrgang (QUIT) beim Innenministerium des Landes Brandenburg.

Die Lösungen „aus der Praxis für die Praxis“ finden ihren Niederschlag in laufenden Fachveröffentlichungen.

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