Bultmann Partnerschaft | Rechtsanwalt | Fachanwalt Bankrecht Kapitalmarktrecht | Berlin

 

BPS Bultmann Partnerschaft berät und vertritt Banken und Finanzdienstleister in bank- und kapitalanlagerechtlichen Angelegenheiten. Dies schließt die notwendige Prozessführung an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundsrepublik Deutschland ein.

Wir beraten und vertreten klein- und mittelständische Unternehmen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe in allen wesentlichen steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere des Einkommen- und Körperschaftssteuerrechts, des Gewerbe- und (Grunderwerb)steuer sowie des Bewertungsrechts und des Umsatzsteuerrechts.

Hausverwaltungen (WEG-Verwalter), genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Träger von Pflegeheimen und Projekten des Betreuten Wohnens (Service-Wohnens) sowie Immobiliengesellschaften werden von BPS Bultmann Partnerschaft in allen immobilien-, miet- und steuerrechtlichen Fragen sowie auf dem Gebiet des WEG-Rechts betreut.

Seit vielen Jahren bildet die genossenschaftsrechtliche Beratung und Vertretung von Vorständen und Aufsichtsräten genossenschaftlicher Unternehmen unterschiedlicher Branchen einen Tätigkeitsschwerpunkt von RA Stephan J. Bultmann.

Seit mehr als 10 Jahren sind wir auf arbeitsrechtlichem Gebiet vor allem auf der Arbeitgeberseite tätig. RA Stephan J. Bultmann hat im Jahr 2011 den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.

Die rechtliche Beratung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem weiteren Tätigkeitsfeld von RA Stephan J. Bultmann entwickelt.