Seit vielen Jahren bildet die genossenschaftsrechtliche Beratung und Vertretung von Vorständen und Aufsichtsräten genossenschaftlicher Unternehmen unterschiedlicher Branchen einen Tätigkeitsschwerpunkt von RA Stephan J. Bultmann.
Zugute kommt RA Bultmann dabei die mehrjährige Tätigkeit als Syndikusanwalt einer Genossenschaftsbank und die langjähige Beratung von Vorständen mehrerer Genossenschaftsbanken; zudem hat er mehrere Genossenschaftsbanken bei Fusionen mit Schwesterinstituten beraten. Überwiegend werden heute Vorstände und Aufsichtsräte von Genossenschaftsbanken und Wohnungsgenossenschaften betreut.
Schwerpunktmäßig werden Vorstandsverträge (und sämtliche Nebenvereinbarungen einschließlich Altersversorgung) sowie Genossenschaftssatzungen gestaltet. RA Bultmann übernimmt in genossenschaftsrechtlichen Angelegenheiten auch die notwendige Prozessvertretung vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Ansprechpartner: RA Stephan J. Bultmann | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!