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Die rechtliche Beratung und Vertretung der öffentlichen Verwaltung hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem weiteren Tätigkeitsfeld von RA Stephan J. Bultmann entwickelt.

Die Schwerpunkte liegen in diesem Bereich in der Beratung und vor allem prozessualen Vertretung von Landes- und kommunalen Verwaltungen (Amts- und Staatshaftung) sowie in der immobilien- und vertragsrechtlichen Betreuung öffentlicher und privater Betriebe der Forst- und Holzwirtschaft (Landesforstverwaltungen, Forstbetriebe, Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) sowie der Forstdienstleister und Forstsachverständigen.

RA Bultmann übernimmt für die öffentliche Hand und die Forstbetriebe die notwendigen Prozessführungen vor den Amts- bzw. Landgerichten und Oberlandesgerichten. Darüber hinaus werden in den Bereichen Verwaltungs- und Staatshaftungsrecht sowie Forstwirtschaftsrecht Schulungen für Mandanten angeboten.